AGB

AGB Coachinghaiger

Präambel

CoachingHaiger, vertreten durch Nadine Kring (im Folgenden „der Coach“ genannt), bietet Einzelpersonen und Unternehmen unterschiedliche Beratungs- und Coachingleistungen an.

Die Coachingleistungen umfassen Business Coachings für Einzelpersonen oder Teams im Bereich der persönlichen Weiterentwicklung sowie Coachings für Unternehmen. Die Beratungsleistungen für Unternehmen beinhalten neben Coaching auch Workshops zu Themen rund um Organisationsentwicklung, Unternehmenskultur und Mitarbeiterförderung.
Die Coachingthemen sind dabei nicht abschließend.

Die Inanspruchnahme aller Angebote setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Die Angebote dienen als Grundlage für einen freien, aktiven und selbstverantwortlichen Prozess.
Daraus folgt, dass kein bestimmter Erfolg versprochen werden kann. Die Angebote sind keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und sollen oder können diese nicht ersetzen. Die Inanspruchnahme der Angebote setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte sich der Kunde in ärztliche Behandlung begeben. Es werden keine Diagnosen gestellt oder medizinische Ratschläge und Auskünfte erteilt. Der Coach selbst ist kein Angehöriger eines medizinischen Heilberufs und beschäftigt auch keine Ärzte; dementsprechend werden keine medizinischen oder gesundheitlichen Heilungsversprechen abgegeben.
Auch stellen die Coachingdienstleistungen für Unternehmen keine Formen von Projektmanagement oder Unternehmensüberprüfungen wirtschaftlicher Art dar. Vielmehr  sollen den Unternehmen im Rahmen des Coachings allgemeine Entwicklungs-möglichkeiten aufgezeigt werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dem Coach und dem Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Coach dies ausdrücklich akzeptiert.

(2) Der Coach behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten, informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die neuen AGB als angenommen. Bei fristgerechtem Widerspruch kann der Coach den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen, oder den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortführen.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf die AGB und die darauf basierenden Verträge findet deutsches Recht Anwendung, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(4) Bei Widersprüchen innerhalb der Vertragsbeziehungen gilt folgende Rangfolge:
a. individuelle Vereinbarungen
b. diese AGB
c. gesetzliche Regelungen

§ 2 Vertragsschluss / Pflichten

(1) Der Vertrag kommt in der Regel durch Textform zustande, wenn der Kunde das Angebot des Coaches bestätigt.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag und/oder dem Angebot des Coaches.

(3) Der Coach darf Dritte mit der Leistungserbringung beauftragen. Bei Verzögerungen durch den Kunden verlängern sich die Bereitstellungsfristen entsprechend, ohne die Rechte des Coaches einzuschränken.

(4) Gerät der Coach in Verzug, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Coach erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat.

(5) Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz des Coaches, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(6) Die Anmeldung des Kunden ist verbindlich.

(7) Änderungen relevanter Kundendaten sind unverzüglich mitzuteilen.

(8) Vertragslaufzeit, Umfang und Dauer der Leistungen bestimmen sich nach Hauptvertrag/Angebot.

(9) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang, Beratungsbeginn und die Coachingeinheiten ergeben sich aus Angebot oder Vereinbarung. Im Übrigen hat der Coach Gestaltungsfreiheit bei Lehrinhalten und Dauer der Einheiten.

(2) Eine Garantie für den Lernfortschritt des Kunden wird nicht übernommen.

(3) Terminänderungen durch den Coach sind aus sachlichen Gründen und unter Berücksichtigung des Kunden möglich.

(4) Der Coach kann Coachingleistungen im Einzelfall durch einen ähnlich qualifizierten Vertreter erbringen lassen, wenn er selbst verhindert ist.

§ 4 Absagen

(1) Der Coach kann Termine verschieben oder endgültig absagen, wenn eine Durchführung nicht möglich ist.

(2) Bei Absagen informiert der Coach den Kunden unverzüglich per E-Mail.

(3) Bei endgültiger Absage durch den Coach fallen keine Kosten an. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, jedoch nicht bar ausgezahlt.

(4) Nimmt ein Kunde aus Gründen, die der Coach nicht zu vertreten hat, nicht teil, besteht kein Anspruch auf Nachholtermine. Ausnahmen gelten nur bei längerer (über zwei Wochen) nachgewiesener Krankheit.

(5) Weitere Regelungen zu Terminen: a. Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, sonst fällt das volle Honorar an. b. Bei wiederholter Terminabsage durch den Kunden muss der Coach keinen weiteren Termin anbieten. Der Anspruch auf Zahlung bleibt, außer der Kunde weist Unverschulden nach. c. Bei Online-Terminen besteht kein Anspruch auf Live-Teilnahme, die Aufzeichnungen können jedoch nachgesehen werden. d. Bei Abbruch eines Termins durch den Kunden gibt es keinen Erstattungsanspruch, außer der Kunde weist Unverschulden nach.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist nur persönlich zur Teilnahme berechtigt.

(2) Der Kunde muss seine Zugangsdaten sicher aufbewahren und geheim halten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der „Hausregeln“, die zu Beginn erläutert werden.

Dazu gehört insbesondere:

  • Aufnahmen des Termins sind verboten
  • respektvoller Umgang
  • keine rechtswidrigen Inhalte
  • Vertraulichkeit bezüglich anderer Teilnehmer

(4) Der Kunde muss sicherstellen, dass von ihm bereitgestellte Inhalte nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Bei urheberrechtlich relevanten Werken räumt der Kunde dem Coach entsprechende Nutzungsrechte ein.

(5) Der Coach kann Kunden aus wichtigem Grund von Terminen ausschließen, etwa bei Störung.

(6) Der Kunde darf die Leistungen, Werke und Rechte nur für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen.

(7) Der Kunde hat selbst die Rechtmäßigkeit der Leistungen zu prüfen.

(8) Bei Ansprüchen Dritter gegen den Coach wird der Kunde diesen unverzüglich informieren und ihn im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

(9) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkannt eine Partei Mängel, informiert sie die andere Partei umgehend. Die Parteien streben dann eine interessengerechte Lösung an.

Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere: a. Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für Online-Teilnahme b. Vorlage erforderlicher Unterlagen zu Beginn c. Sicherstellung von Leistungen Dritter

(10) Der Einsatz von Drittanbieter-Software/-Diensten erfordert die Zustimmung des Kunden.

§ 6 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach Vertrag oder diesen Bedingungen. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig.

(2) Die Zahlung erfolgt über die vereinbarte Zahlart.

(3) Nicht-Verbraucher-Kunden geraten nach 30 Tagen ohne Zahlung in Verzug. Verbraucher-Kunden nach 30 Tagen, wenn sie auf diese Folge hingewiesen wurden. Für jede Mahnung kann der Coach 2,50 € Mahnkosten geltend machen.

(4) Rechnungen werden per E-Mail als PDF oder postalisch versandt.

(5) Bei Vergütungsschätzungen sind spätere Konkretisierungen möglich.

(6) Einwendungen gegen Abrechnungen müssen binnen vier Wochen nach Zugang erfolgen. Für Unternehmer-Kunden gelten Rechnungen ohne fristgerechten Widerspruch als genehmigt.

(7) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen des Coaches entsprechend vergütet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, aber sind gegenüberzurechnen.

§ 7 Vertragsdauer / Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der gebuchten Leistung.

(2) Verträge mit automatischem Ende bedürfen keiner Kündigung.

(3) Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich um drei Monate, wenn sie nicht zwei Wochen vor Ende gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Zuviel oder zu wenig gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet bzw. nachgefordert.

(6) Bei Ratenzahlung ist eine vorzeitige vollständige Rückzahlung möglich. Zahlt der Kunde eine Rate nicht, kann der Coach die Ratenzahlung vorzeitig beenden und den gesamten offenen Betrag fällig stellen.

§ 8 Gewährleistung / Haftung

(1) Die Leistungen sind grundsätzlich als Dienstleistungen ohne konkreten Erfolgsanspruch zu qualifizieren, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine gesetzliche Gewährleistung besteht daher in der Regel nicht. Bei geschuldeten Online-Zugängen kann jedoch Mietvertragsrecht gelten.

(2) Online-Termine können aufgrund der Internettechnik Störungen aufweisen, was dem Kunden bekannt ist.

(3) Der Coach erbringt seine Leistungen auf dem aktuellen technischen Stand.

(4) Solange der Kunde die fällige Vergütung nicht vollständig gezahlt hat, kann der Coach die Nacherfüllung verweigern.

(5) Bei etwaiger Mängelhaftung sind Mängel ausgeschlossen, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Nutzung des Kunden entstanden sind. Sie entfällt auch, wenn der Kunde oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung nicht ursächlich war. Der Kunde hat vor Nacherfüllungsansprüchen sorgfältig zu prüfen, ob ein Mangel vorliegt. Bei unbegründeten Mängelrügen oder erhöhtem Aufwand aufgrund unzureichender Fehlermeldungen kann der Coach den Aufwand in Rechnung stellen.

(6) Bei Mietverhältnissen ist eine verschuldensunabhängige Haftung des Coaches für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ausgeschlossen.

(7) Der Kunde wird den Coach bei der Mängelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens der Mängel ergeben. Dieser Mitwirkungspflicht des Kunden kommt besondere Bedeutung zu, da der Coach nur so in die Lage versetzt wird, etwaige Mängel zeitnah und efozient zu beheben.

(8) Die Mängelbeseitigung durch den Coach kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen. Auf diesem Wege kann der Coach den Kunden in die Lage versetzen, einfache Fehlerbeseitigungen selbst vorzunehmen, was im Interesse einer zügigen Problemlösung liegt.

(9) Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen. Dies dient der Sicherstellung einer fachgerechten Fehlerbehebung durch den Coach als vertraglich geschuldete Leistung.

(10) Der Coach ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Der Coach ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Diese Regelung trägt dem Interesse des Coaches Rechnung, Mängel in einem angemessenen Rahmen beheben zu können, bevor weitergehende Rechte des Kunden greifen.

(11) Der Coach haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese gesetzlich zwingenden Haftungstatbestände bleiben von den vertraglichen Regelungen unberührt.

(12) Für sonstige Schäden haftet der Coach nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung ist angemessen, da der Coach keine Garantie für den Erfolg der Coachingleistungen übernimmt.

(13) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit nach Nummer 12 summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Damit wird ein angemessener Interessenausgleich zwischen den Parteien hergestellt.

(14) Für den Verlust von Daten haftet der Coach insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde trägt hier eine Obliegenheitspflicht zum Schutz seiner Daten.

(15) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Coaches. Dadurch wird eine einheitliche Haftungsverteilung sichergestellt.

(16) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Beschränkung ist angemessen, da der Coach keine Garantie für den Erfolg der Coachingleistungen übernimmt und der Kunde die Angebote auf eigene Verantwortung in Anspruch nimmt.

§ 9 Höhere Gewalt

Der Coach ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Anordnungen.

§ 10 Urheberrecht

(1) Die Arbeitsmaterialien und sonstigen Darstellungen des Coaches sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde darf die vom Coach bereitgestellten Materialien ohne dessen Einwilligung weder vervielfältigen noch anderweitig verbreiten.

(3) Der Coach räumt dem Kunden ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglichen Inhalten für die Vertragslaufzeit bzw. Dauer der Einheit ein.

(4) Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der bereitgestellten Inhalte im Rahmen der Termine. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist nicht gestattet. Verstöße hiergegen können verschiedene Ansprüche des Coaches, wie Unterlassung und Schadensersatz, nach sich ziehen.

§ 11 Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften

(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir gemäß dem gesetzlichen Muster informieren. Das beigefügte Muster-Widerrufsformular ist optional.

(2) Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Coaches.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt. Die unwirksame Klausel soll durch eine dem Sinn und Zweck möglichst nahekommende zulässige Regelung ersetzt werden.

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